WILLKOMMEN!
Bei mir stehen die kleinen PatientInnen im Mittelpunkt – und die Zeit für sie und die Beratung der Eltern ist mir wichtig. Ich beziehe Kinder und Eltern in die Diagnosefindung sowie therapeutische Strategieentwicklung auf spielerische Weise ein.
Bereits im Wartebereich finden sich Sehsymbole und spielerische Sehtests, sodass in entspannter Atmosphäre erste wichtige Befunde zum Sehverhalten der Kinder erhoben werden können.
Umsichtige Abklärung und Behandlung
Die Kinder-Augenheilkunde ist ein relativ junges Spezialgebiet. Sie befasst sich mit angeborenen Augenerkrankungen, der spezifischen Augenproblematik bei Frühgeborenen, vererbten Augenerkrankungen und deren genetischen Abklärung sowie mit optischen Augenfehlern.
Visuelle Beeinträchtigungen können zu funktionellen Problemen wie etwa Lese- bzw. Rechtschreibstörungen, Legasthenie oder auch zu asthenopischen Beschwerden führen. Daher lege ich in meiner Arbeit großen Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Experten anderer Fachgebiete wie etwa der Kinderheilkunde, Humangenetik, Psychologie, Neurologie, Pädagogik und Frühförderung.
Früherkennung entscheidend für eine gesunde Entwicklung
Da die Entwicklung der Sehbahnen im Gehirn während der ersten Lebensjahre geprägt wird, kommt der Früherkennung von angeborenen Augenerkrankungen eine essenzielle Bedeutung zu. Je früher eine Störung auftritt, desto folgenschwerer ist sie für die Sehentwicklung eines Kindes.
Augenfehler wachsen sich nicht aus!
Um von außen nicht sichtbare Veränderungen im Inneren des Auges ausschließen zu können, sollten bereits beim Neugeborenen die Augen genau untersucht werden. Erkrankungen, die eine Störung des Lichteinfalles auf die Netzhaut zur Folge haben (wie Grauer Star oder Hornhauttrübungen), müssen möglichst rasch operativ korrigiert werden.
Auch bei Kindern, deren Sehentwicklung nicht wie erwartet in der 6.-8. Lebenswoche beginnt, die ein „Augenzittern“ (=Nystagmus) oder Schielen entwickeln, sollten ohne Zeitverzögerung eine präzise Abklärung und Behandlung erfolgen.
Damit sich Kinder und Eltern bei uns richtig wohlfühlen, haben wir ein kommunikatives, spielerisches Ambiente geschaffen.
Wann sollte Ihr Kind zum Augenarzt?
In der 6. – 8. Lebenswoche
wenn die Sehentwicklung nicht wie erwartet beginnt.
SOFORT
bei allen sichtbaren Auffälligkeiten der Augen. Dazu zählen Augenzittern, Schielen, Hornhauttrübungen, grau-weißliche Pupillen, große lichtscheue Augen, Lidveränderungen wie beispielsweise Hängelider. Oder wenn Sie sich einer Sache nicht sicher sind!
Im Alter von 6-12 Monaten
– wenn im engeren Familienkreis (Vater, Mutter oder Geschwister) Schielen, Weit- bzw. Kurzsichtigkeit oder Astigmatismus bzw. eine andere erbliche Augenkrankheit vorkommt
– bei frühgeborenen Kindern
– bei Kindern mit allgemeinem Entwicklungsrückstand
Im Alter von 2 Jahren
generell bei allen Kindern (Mutter-Kind-Pass-Untersuchung) – auch wenn keine Störung auffällt. Die Untersuchung dient u.a. zur frühzeitigen Entdeckung eines „Mini-Schielens“ (das zu geschwächtem Sichtvermögen führt), eines optischen Brechungsfehlers oder einer einseitigen Augenerkrankung.
Im Vorschulalter zwischen 4-6 Jahren
zur allgemeinen Abklärung und im Rahmen der Abklärung hinsichtlich Legasthenie und Dyskalkulie.